Brustoperation Krankenkasse

Montag, 7. Dezember 2009

Nur in wenigen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Brustvergrößerung. Wenn die Operation ausschließlich aus kosmetischen Gründen durchgeführt wird, zahlt die Krankenkasse grundsätzlich nicht. Brustoperationen, die ausschließlich ästethetischen Zwecken dienen, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.

Sind die Eingriffe medizinisch notwendig, wie zum Beispiel bei angeborenen Defekten oder wenn aufgrund einer zu kleinen Brust seelische Probleme entstehen, die über medizinische und psychiatrische Gutachten nachgewiesen werden müssen, kann es sein, dass die Krankenkasse die Kosten trägt.

Etwas anders ist es bei Brustverkleinerungen. Die werden im Allgemeinen von der Krankenkasse bezahlt, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Wenn bei der Brustoperation mindestens 400 Gramm pro Brust entfernt werden müssen, ist es also durchaus möglich, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Frauen mit zu großen Brüsten sollten grundsätzlich immer versuchen, eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu erreichen und sich dahin gehend beraten lassen.

Die Krankenkassen tragen ebenfalls die Kosten, wenn beispielsweise aufgrund von Brustkrebs eine Brust oder ein Teil entfernt werden musste. Die Kosten für den Wiederaufbau oder die Rekonstruktion der Brust tragen in der Regel die Krankenkassen.