Bruststraffung durch Krankenkasse
Sie wünschen sich einen straffen Busen, der zu ihrer eigenen Figur passt? In der heutigen Medizin gibt es zahlreiche erprobte Methoden, um den Busen durch kleine Eingriffe zu straffen und wieder in die gewünschte Form zu bringen. Doch wer trägt die Kosten eines solchen Eingriffes? In den meisten Fällen trägt die Krankenkasse die Kosten einer Bruststraffung nicht. Entscheidend ist, ob die Operation aus medizinischer Sicht notwendig ist. Soll die Bruststraffung in erster Linie aus ästhetischen Gesichtspunkten erfolgen, so müssen Patienten den Eingriff selber finanzieren.
Viele Praxen und Schönheitskliniken haben diese Situation erkannt und bieten ihren Patienten vermehrt die Möglichkeit einer flexiblen Ratenzahlung zu günstigen Konditionen an. Patienten haben dadurch den Vorteil, die Kosten für die Operation nicht auf einen Schlag zahlen zu müssen sondern in monatlichen Raten mit einer Laufzeit von 6 bis 36 Monaten zu begleichen. Ob eine Ratenzahlung möglich ist, erfahren Sie am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem Experten aus ihrer Nähe.
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Ärzteverzeichnis
17.01.2009
Beauty