Verbot für Tierversuche
Donnerstag, 12. März 2009
Nachdem im Jahr 2004 bereits Tierversuche von kosmetischen Endprodukten in der EU verboten wurden, geht die EU nun einen weiteren Schritt zur Einschränkung von Tierversuchen. im Rahmen einer EU-Gesetzesnovelle wird künftig die Prüfung von Kosmetik-Inhaltsstoffen an Tieren sowie die Vermarktung entsprechender Produkte aus Drittländern verboten. Weiterhin erlaubt sind bis zum Jahr 2013 diejenigen Kosmetik-Versuche, die die Entstehung von Krebs oder Risiken für Geburtenfehler überprüfen.
