Selbständige erhalten wieder Krankentagegeld
Mittwoch, 18. März 2009
Seit Anfang 2009 ist der Gesundheitsfonds und damit eine umfassende Gesundheitsreform in Kraft getreten. Die Gesundheitsreform zieht weitreichende Veränderungen bei den Gesetzlichen Krankenkassen nach sich. Zwar sind heute viele Selbständige in der Privaten Krankenversicherung versichert, doch gibt es ebenfalls eine große Zahl an Selbständigen, die weiterhin freiwillige in der Gesetzlichen Krankenversicherung verblieben.
In Zuge der Reform wurde das Krankentagegeld für rund eine Million freiwillig gesetzlich Versicherte Selbständige gestrichen. Wer als Selbständiger weiterhin Versicherungsschutz genießen wollte, musste einen Zusatztarif abschließen.
Zwar ist die Reform erst wenige Monate alt, doch wird die Regelung für Selbständige im Sommer wieder aufgehoben. Im Zuge dessen sollen Selbständige wieder den allgemeine Beitrag von 15,5 bezahlt anstatt derzeit 14,8 Prozent. Das Gesetz geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück und ist Teil des Konjunkturpaketes II, welches die große Koalition vergangene kürzlich verabschiedet hat.
