Bruststraffung durch Krankenkasse
Samstag, 17. Januar 2009
Sie wünschen sich einen straffen Busen, der zu ihrer eigenen Figur passt? In der heutigen Medizin gibt es zahlreiche erprobte Methoden, um den Busen durch kleine Eingriffe zu straffen und wieder in die gewünschte Form zu bringen. Doch wer trägt die Kosten eines solchen Eingriffes? In den meisten Fällen trägt die Krankenkasse die Kosten einer Bruststraffung nicht. Entscheidend ist, ob die Operation aus medizinischer Sicht notwendig ist. Soll die Bruststraffung in erster Linie aus ästhetischen Gesichtspunkten erfolgen, so müssen Patienten den Eingriff selber finanzieren.
